Der Bundesgerichtshof

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übt das Amt des Staatsanwalts beim Bundesgerichtshof aus. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe und eine Dienststelle beim 5. und 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig. Die in der Behörde tätigen Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit berufene Beamte.

Der Generalbundesanwalt nimmt in Revisionsstrafsachen die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben bei den Verhandlungen und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wahr. Außerdem ist er für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Staatsschutzsachen und bei der Verfolgung terroristischer Vereinigungen zuständig. In Gerichtsverfahren, die den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht oder den Bundesfinanzhof betreffen, obliegt dem Generalbundesanwalt zudem die Vertretung des Bundes.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.