Der Bundesgerichtshof

Weitere Verfahrensbeteiligte

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übt das Amt des Staatsanwalts beim Bundesgerichtshof aus. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe und eine Dienststelle in Leipzig beim 5. und 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Die in der Behörde tätigen Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit berufene Beamte.

Der Generalbundesanwalt nimmt in Revisionsstrafsachen die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben bei den Verhandlungen und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wahr. Außerdem ist er für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Staatsschutzsachen und bei der Verfolgung terroristischer Vereinigungen zuständig. In Gerichtsverfahren, die den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht oder den Bundesfinanzhof betreffen, obliegt dem Generalbundesanwalt zudem die Vertretung des Bundes.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof

In Zivilsachen müssen sich die Parteien durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Diese Rechtsanwälte dürfen nur vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Derzeit gibt es 40 beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte.

Zur Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof kann nur zugelassen werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet, den Rechtsanwaltsberuf mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt hat und durch einen Wahlausschuss benannt wird. Dieser Ausschuss besteht aus der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, den Vorsitzenden der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs sowie den Mitgliedern der Präsidien der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Über den Zulassungsantrag einer vom Wahlausschuss benannten Person entscheidet das Bundesministerium der Justiz.

Weiterführende Informationen zu den beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

In Strafverfahren vor dem Bundesgerichtshof können alle zugelassenen Rechtsanwälte und alle Rechtslehrer einer deutschen Hochschule mit der Befähigung zum Richteramt als Verteidiger des Angeklagten oder Vertreter des Nebenklägers auftreten.