Der Bundesgerichtshof

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Am Bundesgerichtshof sind knapp 70 wissenschaftliche Mitarbeiter tätig. Dabei handelt es sich um qualifizierte Richterinnen und Richter aus der Justiz der 16 Bundesländer und vom Bundespatentgericht, die für die Dauer von drei Jahren an den Bundesgerichtshof abgeordnet werden.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter sind jeweils einem Zivil- oder Strafsenat zugeordnet und unterstützen diesen bei der Vorbereitung von Entscheidungen. Dies geschieht meist durch die Erstellung von Rechtsgutachten oder ausführlichen Entscheidungsvorschlägen. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter nehmen in der Regel als Zuhörer an den mündlichen Verhandlungen des jeweiligen Senats teil und werden in einzelnen Senaten auch zu den Beratungen herangezogen.

Informationen zur Abordnungspraxis finden Sie im Bereich Service.

Näheres zur Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter entnehmen Sie der Internetseite http://www.bgh-hiwis.de.