Beschwerden in Kostensachen
Der Bundesgerichtshof entscheidet auch über Rechtsbeschwerden in Kostensachen. Da nach der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs eine Rechtsbeschwerde von dem Senat zu entscheiden ist, der für die zugrundeliegende Rechtsmaterie in der Hauptsache zuständig ist, sind unter Umständen verschiedene Senate zeitgleich mit der gleichen Kostenrechtsfrage befasst. Um allen Senaten einen aktuellen Überblick über die anderweitig anhängigen Verfahren zu ermöglichen, werden jeweils bei Eingang einer Rechtsbeschwerde in Kostensachen die relevanten Normen und eine kurze Beschreibung des Rechtsproblems in einer Datenbank erfasst. Die aus dieser Datenbank erstellten Übersichten werden hier auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Um die Aktualisierungslücke bis zur Veröffentlichung der Entscheidungen in Fachzeitschriften etc. zu überbrücken, finden Sie außerdem eine Übersicht über die in den letzten sechs Monaten erledigten Rechtsbeschwerden. Die in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen können anhand des Aktenzeichens in der externen Entscheidungsdatenbank recherchiert werden.
Diese Entscheidungen werden nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).