Der Bundesgerichtshof

Akkreditierung für Verfahren nach § 169 Abs. 3 GVG

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Für die Akkreditierung ist Ihre Presseausweisnummer notwendig. Senden Sie uns bitte eine Kopie des Presseausweises mit Angabe der E-Mail-Adresse, des Entscheidungsverkündungstermins und des Aktenzeichens über die Fax-Nr. für Akkreditierungsgesuche +49 721 159-715599 oder per E-Mail an die Adresse der Pressestelle - pressestelle@bgh.bund.de - mit dem Betreff Akkreditierung zu.

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– Pressestelle –
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Telefon: +49 721 159-5013
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76125 Karlsruhe
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E-Mail: pressestelle@bgh.bund.de