Der Bundesgerichtshof

Hinweise für Medienvertreter

Aufnahmen vom Einzug des Gerichts in den Sitzungssaal

Wollen Sie vor Beginn der mündlichen Verhandlung oder Verkündung Fotos oder Filmaufnahmen vom Einzug des Gerichts in den Sitzungssaal machen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an pressestelle@bgh.bund.de mit. Bitte geben Sie außer den Namen aller Personen, die sich auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs aufhalten werden, auch das Kennzeichen des mitgeführten Fahrzeugs an.

Aufnahmen von der Entscheidungsverkündung

Ton- und Filmaufnahmen (nicht: Fotos) von der Entscheidungsverkündung sind nur möglich, wenn die „Ampel“ bei den Terminhinweisen auf Grün gestellt ist. Aufnahmen dürfen nur durch Medienvertreter gemacht werden, die sich für die Fertigung von Aufnahmen erfolgreich akkreditiert haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Akkreditierungsbedingungen. Bitte benutzen Sie das Online-Formular.

Befindet sich die „Ampel“ noch auf Gelb und haben Sie Interesse, Ton- oder Filmaufnahmen von der Entscheidungsverkündung zu fertigen, teilen Sie dies bitte per E-Mail an pressestelle@bgh.bund.de mit. Ihre Mail wird an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des jeweiligen Senats weitergeleitet. Dort wird dann entschieden, ob die „Ampel“ auf Grün gestellt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle, die Sie gerne unterstützt. Sie erreichen sie telefonisch unter +49 721 159-5013 bzw. -5521 oder per E-Mail an pressestelle@bgh.bund.de.

Datenschutz

Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz.