Der Bundesgerichtshof

Abbestellung des Pressemitteilungs-Newsletters

Durch Eingabe Ihrer E-Mail Adresse und einem Klick auf "Abbestellen" können Sie sich aus der Abonnentenliste des Newsletters streichen lassen.

Sie erhalten eine automatisch erstellte E-Mail, die einen Link auf eine Bestätigungsseite enthält. Erst wenn Sie diese Seite aufrufen, wird Ihr Abonnement des Newsletters gekündigt.

Newsletter abbestellen

* Pflichtangabe