Besuch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Besuch einer Verhandlung
Die Verhandlungen am Bundesgerichtshof finden in der Regel vormittags statt und sind grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungstage der Senate finden Sie in dieser Übersicht. Eine Anmeldung für die Teilnahme an einer Verhandlung ist grundsätzlich nicht erforderlich. In Ausnahmefällen wird nach entsprechender Ankündigung ein Akkreditierungsverfahren für Besucherinnen und Besucher durchgeführt. Für den Zutritt zum Gelände des Bundesgerichtshofs muss im Empfangsgebäude ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Verhandlungen der Strafsenate finden derzeit grundsätzlich in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs (Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe) statt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Verhandlung über den Ort.
Informationen zu Verfahren mit einer Akkreditierung für Besucherinnen und Besucher:
Für die bevorstehenden Verhandlungen sind derzeit keine Akkreditierungen für Besucherinnen und Besucher vorgesehen.
Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.
Besuch einer Verhandlung mit Führung
Besuchergruppen haben nach vorheriger Anmeldung die Möglichkeit, an einer Verhandlung eines Zivilsenats mit anschließender Führung über das Gelände des Bundesgerichtshofs teilzunehmen. Verhandlungen der Strafsenate finden zur Zeit grundsätzlich in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs (Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe) statt. Aus organisatorischen Gründen kann im Anschluss an eine Verhandlung eines Strafsenats keine Führung über das Gelände des Bundesgerichtshofs in der Herrenstraße angeboten werden.
Die Besuchergruppen werden von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter betreut, der vorab eine Einführung zu den wesentlichen Aspekten der Verfahren gibt. Die Dauer des Verhandlungsbesuchs mit Führung hängt davon ab, wie viele Termine verhandelt werden. Soweit keine organisatorischen Gründe dagegen sprechen, können sich Einzelpersonen einer Besuchergruppe anschließen. Gerne informieren wir Sie über weitere Einzelheiten, die für die Planung eines Besuchs beim Bundesgerichtshof relevant sind.
Teilnahme an einer Führung
Besuchergruppen haben nach vorheriger Anmeldung die Möglichkeit, den Bundesgerichtshof im Rahmen einer Führung kennenzulernen. Bitte beachten Sie, dass wir abends, an Wochenenden und an Feiertagen keine Führungen anbieten. Die Führung umfasst einen einleitenden Überblick über Aufgaben und Funktion des Bundesgerichtshofs und einen anschließenden Rundgang über das Gelände, durch das Erbgroßherzogliche Palais und durch das Nordgebäude mit der repräsentativen Gerichtsbibliothek. Die Dauer der Führung beträgt etwa 90 Minuten. Gerne informieren wir Sie über weitere Einzelheiten, die für die Planung eines Besuchs beim Bundesgerichtshof relevant sind.