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Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie nach dem Absenden Ihrer Nachricht automatisch eine Eingangsbestätigung.
Hinweis zur elektronischen Kommunikation
Mit einfacher E-Mail können Sie nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen.