Tag der offenen Tür 2025 aus Anlass des 75-jährigen Bestehens des Bundesgerichtshofs
Am Samstag, dem 20. September 2025, öffnet der Bundesgerichtshof in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr seine Türen für die Öffentlichkeit und gewährt einen Blick hinter die Kulissen. An diesem Tag der offenen Tür können interessierte Bürgerinnen und Bürger nach Voranmeldung das Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Herrenstraße 45a) besichtigen.
Auf einem Rundgang mit verschiedenen Stationen erhalten sie Gelegenheit, sich über Aufgaben und Arbeitsweise des höchsten Zivil- und Strafgerichts in Deutschland zu informieren. Zudem können die Besucher mit den Menschen ins Gespräch kommen, die dort täglich arbeiten.
Programm
- Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden in Interviews über ihre Arbeit und ihren beruflichen Werdegang befragt.
- Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben einen Überblick über die Zuständigkeiten der Senate und den Verfahrensablauf in einem Revisionsgericht.
- Die Gerichtsverwaltung stellt die unterschiedlichen Berufsgruppen vor, die am Bundesgerichtshof tätig sind, und steht hierzu für Fragen zur Verfügung.
- Die Pressestelle informiert über ihre tägliche Arbeit und "presserelevante" Verfahren am Bundesgerichtshof.
- Die Bibliothek präsentiert ihre Aufgaben rund um Bücher und elektronische Medien sowie die Architektur des Bibliotheksgebäudes.
- Das Rechtshistorische Museum zeigt seine Ausstellungsstücke und bietet Kurzvorträge zu verschiedenen Themen an.
- Die Gebäude auf dem Gelände vom historischen Palais bis hin zum neuen Ostgebäude werden vorgestellt.
- Eine Geschäftsstelle gewährt Einblicke in die elektronische Aktenverwaltung am Bundesgerichtshof.
- Ein buntes Kinderprogramm für Groß und Klein.
Ticketshop
Der Besuch des Bundesgerichtshofs am 20. September 2025 setzt eine erfolgreiche Akkreditierung mit vorheriger Buchung eines kostenfreien Einlasstickets voraus.
Hierfür kann im ab Freitag, 18. Juli 2025, 12:00 Uhr, erreichbaren Ticketshop (https://75JahreBGH.ticket.io/) ein Zeitfenster ausgewählt werden. Die jeweiligen Kontingente sind derzeit ausgebucht.
Teilnahmebedingungen
- Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung verarbeitet und für eine Sicherheitsüberprüfung an die Landespolizei Baden-Württemberg weitergegeben werden. Die Daten werden bei der Polizei sofort sowie beim Bundesgerichtshof und dem Ticketportal ticket i/O GmbH unverzüglich nach Ende der Veranstaltung gelöscht. Im Übrigen gelten die in der Datenschutzerklärung des Bundesgerichtshofs (abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de/DE/Oben/Datenschutz/datenschutz_node.html) angegebenen Bestimmungen.
- Für den Zutritt zum Gelände des Bundesgerichtshofs muss sich jede Besucherin und jeder Besucher bei der Einlasskontrolle mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen und zudem den nach der Anmeldung übersandten QR-Code auf dem Smartphone oder ausgedruckt bereithalten.
- Im Empfangsbereich findet eine Personenkontrolle statt.
- Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Mitnahme von Gepäck. Zugelassen sind ausschließlich kleine Gepäckstücke (Taschen bis zu einer Flächengröße von DIN A4). Das Mitführen von größeren Gepäckstücken, Kinderwagen, Buggys, Fotoapparaten, Filmkameras, Flüssigkeiten und Tieren ist ebenso wie das Mitführen gefährlicher Gegenstände nicht erlaubt.
- Mobiltelefone müssen nicht abgegeben werden. Fotos dürfen allerdings nur an den speziell ausgewiesenen Fotospots aufgenommen werden; im Übrigen gilt auf dem gesamten Gelände ein Fotografier- und Filmverbot.
- Nicht alle Gebäude sind barrierefrei zugänglich. Bitte beachten Sie, dass für die Betreuung mobilitätseingeschränkter Personen nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen. Bitte geben Sie einen entsprechenden Bedarf bei der Anmeldung an.
- Erwachsene Personen haben für die Dauer des Besuchs die Aufsicht über die sie begleitenden Minderjährigen auf dem gesamten Gelände des Bundesgerichtshofs eigenverantwortlich zu übernehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gelände und die Gebäude nicht für den unbeaufsichtigten Verbleib von Kindern konzipiert und gesichert sind.
- Auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs stehen keine Besucherparkplätze zur Verfügung.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Von der Haltestelle Karlstor/Bundesgerichtshof aus erreichen Sie den Bundesgerichtshof nach einem kurzen Fußweg auf der in nördlicher Richtung befindlichen Herrenstraße.
Das zum Hauptgelände nächstgelegene öffentliche Parkhaus finden Sie in der Amalienstraße 33, etwa 100 Meter vom Bundesgerichtshof entfernt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs unter besucherdienst@bgh.bund.de oder 0721-159 0.