Der Bundesgerichtshof

RSS-Feeds

Der Bundesgerichtshof bietet einige Inhalte, die häufig aktualisiert werden, auch als RSS-Feed an. Das Angebot umfasst derzeit:

Die Inhalte werden in einer festen xml-Struktur angeboten, über einen enthaltenen Link besteht die Möglichkeit, das vollständige Originaldokument, wie zum Beispiel eine Pressemitteilung, direkt aufzurufen. Ein RSS-Feed ist ein effizientes Werkzeug, um sich zeitnah über neue Inhalte einer Internetseite informieren zu lassen, ohne sie dazu besuchen zu müssen.

Die RSS-Feeds können im Browser abonniert werden oder mit einem speziellen RSS-Feed-Reader-Programm verarbeitet werden. Besonders komfortabel ist die Nutzung über einen Online-Dienst, da dann auch bei Abwesenheit die aktuellen Inhalte gespeichert werden.

Hier sehen Sie ein Beispiel einer RSS-Datei-Information zu einer Pressemitteilung:

Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
‎Donnerstag, ‎12. ‎Juli ‎2018, ‏‎14:30:04 (Link: Zum vollständigen Artikel wechseln)
Pressemitteilung 115/18 vom 12.07.2018

und hier die Darstellung im XML-Format:

<item>
<title> Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar</title>
<description>Pressemitteilung 115/18 vom 12.07.2018</description>
<link>http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0115/18</link>
<pubDate>Thu, 12 Jul 2018 12:30:04 GMT</pubDate>
</item>

Durch die strukturierte Darstellung können die Inhalte automatisch verarbeitet werden und auch in anderen Angeboten eingebunden werden. Dies gestattet der Bundesgerichtshof, wenn der Bundesgerichtshof dabei als Informationsquelle angegeben wird.

Detaillierte Erläuterungen zu Technik und Nutzung von RSS finden Sie im Internet, beispielsweise Angebot der Wikipedia im Artikel RSS (Web-Feed)