Der Bundesgerichtshof

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem Jahr 2001 können Schriftsätze beim Bundesgerichtshof in bestimmten Verfahren auf elektronischem Weg eingereicht werden. Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Nutzung dieses Kommunikationswegs verpflichtet.

Nach dem Gesetz stehen hierfür folgende Übermittlungswege zur Verfügung:

  • für Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
  • für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo);
  • für jedermann:

    • das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO);
    • der Versand über ein De-Mail-Konto (an die Adresse des Bundesgerichtshofs) mit Bestätigung der sicheren Anmeldung oder mit qualifizierter elektronischer Signatur;
    • der Versand über einen Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Die Übermittlung von elektronischen Nachrichten auf anderem Weg, insbesondere per E-Mail, ist rechtlich unwirksam. Dasselbe gilt für den Versand per Post oder Telefax durch Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Bitte beachten Sie:
Für den Bundesgerichtshof gibt es nur ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Dieses ist für Nachrichten an alle Senate bestimmt, einschließlich der Strafsenate in Leipzig. Die SAFE-ID lautet: govello-1256047453686-000183264 .

Detailinformationen
In diesem Bereich finden Sie folgende Informationen über das Verfahren beim Bundesgerichtshof:

Ergänzende Hinweise zur Einreichung über beA finden Sie im Flyer der Projektgruppe des eJustice-Programms im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.

Störungsmeldungen zu beA und EGVP
Aktuelle Störungsmeldungen können Sie an folgenden Stellen abrufen:

Bitte beachten Sie:
Das Postfach des Bundesgerichtshofs wird auf einem Server des Landesbetriebs IT.NRW betrieben. Störungsmeldungen für das Land Nordrhein-Westfalen betreffen deshalb in der Regel auch den Bundesgerichtshof.

Weitere allgemeine Informationen bieten:

Fragen können Sie über unser Kontaktformular stellen.