Der Bundesgerichtshof

Ermittlungsverfahren

Der Bundesgerichtshof ist zuständig für Entscheidungen in Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt geführt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, wegen Landesverrats und anderer sogenannter Staatsschutzdelikte.

Zwei Richter am Bundesgerichtshof nehmen überwiegend die Funktion des Ermittlungsrichters wahr. Weitere vier Richter sind im Vertretungsfall neben ihrer Senatstätigkeit als Ermittlungsrichter tätig. Sie entscheiden jeweils allein über die Anordnung der Untersuchungshaft und über sonstige Ermittlungsmaßnahmen, die unter dem Richtervorbehalt stehen. Mit der Anklageerhebung zu dem in erster Instanz zuständigen Oberlandesgericht endet die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof.