Die Verfahren vor den Großen Senaten
Um zu vermeiden, dass die Senate des Bundesgerichtshofs zu einer Rechtsfrage einander widersprechende Entscheidungen treffen, gibt es einen Großen Senat für Zivilsachen und einen Großen Senat für Strafsachen. Zusammen bilden sie die Vereinigten Großen Senate. Will ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen, so fragt er zunächst an, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhält. Ist dies der Fall, legt er die Rechtsfrage dem zuständigen Großen Senat zur Entscheidung vor. Die Vorlage erfolgt an die Vereinigten Großen Senate, wenn ein Zivil- und ein Strafsenat über eine Rechtsfrage uneins sind.
Der Große Senat für Zivilsachen besteht aus der Präsidentin des Bundesgerichtshofs und je einem Mitglied der Zivilsenate. Der Große Senat für Strafsachen besteht aus der Präsidentin und je zwei Mitgliedern der Strafsenate. Die Vereinigten Großen Senate setzen sich aus der Präsidentin und den übrigen Mitgliedern der beiden Großen Senate zusammen.