Der Bundesgerichtshof

Die Verfahren vor den Spezialsenaten

Beim Bundesgerichtshof gibt es neben den Zivil- und Strafsenaten die folgenden acht Spezialsenate:

  • Senat für Landwirtschaftssachen
  • Senat für Anwaltssachen
  • Senat für Notarsachen
  • Senat für Patentanwaltssachen
  • Senat für Wirtschaftsprüfersachen
  • Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
  • Kartellsenat
  • Dienstgericht des Bundes

Die Verfahrensweisen in den Spezialsenaten richten sich nach den jeweiligen gesetzlich begründeten Zuständigkeiten.

Mit Ausnahme des Kartellsenats und des Dienstgerichts des Bundes gehören den Spezialsenaten neben den Richtern des Bundesgerichtshofs auch ehrenamtliche nichtrichterliche Beisitzer aus der jeweiligen Berufsgruppe an, also Landwirte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte. 

Das Dienstgericht des Bundes ist für Disziplinarsachen der Richter im Bundesdienst zuständig sowie für weitere dienstrechtliche Streitigkeiten, in denen die Unabhängigkeit der Richter oder sonstige Besonderheiten des Richteramts betroffen sind. Als nichtständige Beisitzer gehören dem Dienstgericht des Bundes auch Richter der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesrechnungshofs an.