Der Bundesgerichtshof

5. Strafsenat: Potsdamer Staatsanwältin nunmehr rechtskräftig freigesprochen

Ausgabejahr 2003
Erscheinungsdatum 13.02.2003

Nr. 021/2003

Nr. 21/2003

Das Landgericht Potsdam hat eine Staatsanwältin von dem Vorwurf freigesprochen, in einer Hauptverhandlung gegen zwei Bankräuber (vgl. Pressemitteilung vom 17. Dezember 2001 Nr. 96/2001) zugunsten eines von ihnen falsch ausgesagt und damit zugleich eine versuchte Strafvereitelung im Amt begangen zu haben.

Der 5.(Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen den Freispruch gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft, die unter anderem die ungenügende Auseinandersetzung mit einem möglichen Tatmotiv – einem etwaigen Liebesverhältnis zwischen der Staatsanwältin und einem der Bankräuber – gerügt hatte, verworfen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts sei aus revisionsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden.

Urteil vom 12. Februar 2003 – 5 StR 425/02

Karlsruhe, den 13. Februar 2003

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Ergänzende Dokumente

Urteil des 5. Strafsenats vom 12.2.2003 - 5 StR 425/02 -