Der Bundesgerichtshof

1. Strafsenat: Urteil wegen Vergewaltigung in Münchener Bundeswehrkaserne rechtskräftig

Ausgabejahr 2003
Erscheinungsdatum 18.09.2003

Nr. 106/2003

Nr. 106/2003

Das Landgericht München I hat einen Bundeswehrsoldaten wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die damals 17jährige Geschädigte hatte sich in einer Münchener Kaserne einem mehrtägigen Bewerbungsverfahren für die Bundeswehr unterzogen. Nach den Feststellungen der Kammer erschien der Angeklagte nachts in ihrem unbelechteten Zimmer, verband ihr die Augen, damit sie ihn nicht erkannte, und brachte sie auf seine Stube. Dort kam es zum Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen. Der Angeklagte machte in der damaligen Hauptverhandlung keine Angaben zur Sache. Das Opfer, das noch heute unter den psychischen Folgen der Tat leidet, identifizierte ihn anhand seiner Statur sowie den Umrissen und Schattierungen seines Gesichts.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Er befindet sich derzeit auf freiem Fuß, weil das Oberlandesgericht München nach zweijähriger Untersuchungshaft den Haftbefehl gegen ihn unter Auflagen außer Vollzug gesetzt hat. Nach nunmehr rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens sieht er der Vollstreckung der verbleibenden Strafe entgegen.

Karlsruhe, den 18. September 2003

Beschluß vom 9. September 2003 – 1 StR 278/03

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 9.9.2003 - 1 StR 278/03 -