Der Bundesgerichtshof

Neue Richter am Bundesgerichtshof

Ausgabejahr 2009
Erscheinungsdatum 02.01.2009

Nr. 001/2009

Der Bundespräsident hat den Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz Prof. Dr. Peter König zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. König ist 52 Jahre alt und in München geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1985 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein und wurde Staatsanwalt (im Richterverhältnis auf Probe) an der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I. Im selben Jahr wechselte er als Regierungsrat zur Anstellung an das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Dort wurde er 1987 zum Regierungsrat (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) ernannt. 1988 bis 1989 war Herr Prof. Dr. König Richter am Landgericht München I. Er wechselte dann wiederum an das Bayerische Staatsministerium der Justiz, wo er zum Oberregierungsrat ernannt wurde. 1992 folgte die Beförderung zum Regierungsdirektor, 1997 die Beförderung zum Ministerialrat. In den Jahren 2001 bis 2002 war Herr Prof. Dr. König als Vorsitzender Richter am Landgericht München II tätig. Danach wurde er erneut als Ministerialrat an das Bayerische Staatsministerium der Justiz versetzt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. König dem 5. (Leipziger) Strafsenat zugewiesen, der für die Revisionen aus Bezirk des Kammergerichts und aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden und Hamburg zuständig ist.

Karlsruhe, 7. Januar 2009

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