Der Bundesgerichtshof

Alle verfügbaren Plätze für Bürgerinnen und Bürger sind bereits vergeben und weitere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

VW-Verfahren am 5. Mai 2020 (VI ZR 252/19): Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 13.03.2020

Nr. 026/2020

Für den Verhandlungstermin am 5. Mai 2020, 9.30 Uhr, Sitzungssaal E 101, Herrenstraße 45a, Karlsruhe in dem VW-Verfahren siehe Pressemitteilung Nr. 166/19 gelten folgende Hinweise:

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder per E-Mail frühestens ab

10. März 2020, 10.00 Uhr an

Frau Lemke-Hillenbrand

Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe

E-Mail: besucherdienst@bgh.bund.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.

Karlsruhe, den 9. März 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501