Der Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung eines Haftbefehls im Verfahren betreffend die Ermordung des Dr. Lübcke

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 18.11.2020

Nr. 141/2020

Beschluss vom 29. Oktober 2020 - StB 38/20

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aufhebung eines Haftbefehls im Verfahren betreffend die Ermordung des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke verworfen.

Mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Haftbefehl gegen den wegen Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke Angeklagten aufgehoben. Hiergegen hat sich der Generalbundesanwalt mit dem Rechtsmittel der Beschwerde gewandt. Der Senat hat diese verworfen, denn das zur Würdigung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise in erster Linie berufene Oberlandesgericht hat in ausreichendem Maße dargetan, warum der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord nach dem Ergebnis der bisherigen Hauptverhandlung nicht mehr besteht.

Vorinstanz:

OLG Frankfurt - 5 - 2 StE 1/20-5a - 3/20 - Beschluss vom 1. Oktober 2020

Karlsruhe, den 18. November 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ergänzende Dokumente

Beschluss des 3. Strafsenats vom 29.10.2020 - StB 38/20 -