Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen ärztlicher Suizidhilfe
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 28.04.2025
Nr. 081/2025
Beschluss vom 29. Januar 2025 - 4 StR 265/24
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen verworfen, mit dem dieser wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden ist.
Nach den Urteilsfeststellungen leistete der Angeklagte, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, dem Geschädigten am 31. August 2020 Suizidhilfe, obwohl er erkannt hatte, dass dessen Selbsttötungsentscheidung durch eine akute psychische Erkrankung krankheitswertig beeinträchtigt und daher nicht freiverantwortlich war.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Essen - Urteil vom 1. Februar 2024 - 32 Ks-70 Js 354/20-5/23
Karlsruhe, den 28. April 2025
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