Der Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Schülers wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 08.05.2025

Nr. 091/2025

Beschluss vom 29. April 2025 - 3 StR 101/25

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Wuppertal verworfen, mit dem dieser wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen fügte der zur Tatzeit im Februar 2024 17 Jahre alte Angeklagte während einer Unterrichtspause drei Mitschülern mit wuchtigen Messerstichen jeweils potentiell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Nackens bzw. Hinterkopfes zu. Tödliche Folgen nahm er hierbei in Kauf. Seinen arglosen Mitschülern hatte er sich gezielt von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht, weshalb das Landgericht jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen hat. In Selbsttötungsabsicht versetzte der Angeklagte sich sodann mehrere Messerstiche in die Brust. Anschließend verletzte er einen vierten, ihm gegenüberstehenden Mitschüler mit einem weiteren Stich in den Kopf. Der Angeklagte handelte durchgehend im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat aufgrund der vom Angeklagten mit seiner Revision erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Wuppertal - Urteil vom 24. September 2024 - 23 KLs 45 Js 27/24-11/24

Karlsruhe, den 8. Mai 2025

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 3. Strafsenats vom 29.4.2025 - 3 StR 101/25 -