Der Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe nebst Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Verden

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 10.06.2025

Nr. 112/2025

Beschluss vom 21. Mai 2025 - 4 StR 34/25

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Verden vom 15. Juli 2024 verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im September 2023 eine ihm unbekannte junge Frau durch Messerstiche und verletzte eine weitere Frau durch Messerstiche schwer. Zudem steuerte er mit einem Kraftfahrzeug auf eine dritte Frau zu, die infolge des dadurch herbeigeführten Zusammenstoßes ebenfalls schwer verletzt wurde.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB) festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Darüber hinaus hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine unbefristete Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Schließlich hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Verden ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Verden - 1 Ks 3147 Js 43702/23 (109/23)

Karlsruhe, den 10. Juni 2025

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 4. Strafsenats vom 21.5.2025 - 4 StR 34/25 -