Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche rechtskräftig
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 06.08.2025
Nr. 153/2025
Beschluss vom 29. Juli 2025 - 5 StR 200/25
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Dieses hat ihn wegen Totschlags und unter Einbeziehung anderer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt und bestimmt, dass hiervon zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung sieben Monate als vollstreckt gelten.
Nach den Feststellungen des Landgerichts unterhielt der Angeklagte ab Ende 2012 eine außereheliche Beziehung zu der später getöteten 28-jährigen Frau. Als diese ihm Anfang März 2013 angekündigt hatte, seiner Familie die Beziehung zu offenbaren, tötete er sie und versenkte die an eine schwere Metallplatte befestigte Leiche in einem Kanal. Erst im Januar 2023 konnten verbliebene sterbliche Überreste der Frau gefunden werden.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hamburg - Urteil vom 19. September 2024 - (638 Ks 1/23) 6610 Js 125/13)
Die maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuchs lautet:
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Karlsruhe, den 6. August 2025
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