Der Bundesgerichtshof

Verurteilung des ehemaligen Oberbürgermeisters von Halle rechtskräftig

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 06.08.2025

Nr. 154/2025

Beschluss vom 24. Juli 2025 – 6 StR 465/24

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 18. April 2024 verworfen. Damit ist seine Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde der Angeklagte im Jahre 2020 in einem Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht Halle als Zeuge vernommen. Gegenstand seiner Vernehmung war insbesondere die Frage, ob er sich als früherer Oberbürgermeister der Stadt Halle mit dem Kläger, dem damaligen Geschäftsführer der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH, im April 2019 über die Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin geeinigt hatte. Das Landgericht hat es als erwiesen erachtet, dass der Angeklagte in dieser Vernehmung in drei Punkten falsch ausgesagt hat.

Die auf Verfahrensrügen sowie sachlich-rechtliche Einwendungen gestützte Revision des Angeklagten hat keinen Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

Vorinstanz:

Landgericht Halle - Urteil vom 18. April 2024 - 3 KLs 8/22

Die maßgebliche Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch lautet:

§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Karlsruhe, den 6. August 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 6. Strafsenats vom 24.7.2025 - 6 StR 465/24 -