Der Bundesgerichtshof

Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel rechtskräftig

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 20.08.2025

Nr. 161/2025

Beschluss vom 14. August 2025 - 2 StR 304/25

Das Landgericht Köln hat zwei der Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge und einen weiteren Angeklagten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt. Es hat gegen den erwachsenen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und gegen die beiden anderen Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt Heranwachsende waren, unter Einbeziehung von Vorverurteilungen Einheitsjugendstrafen von neun Jahren und von zwei Jahren verhängt.

Nach den Urteilsfeststellungen verschleppten zwei der drei Angeklagten, die jedenfalls ab dem Jahr 2023 gemeinsam den organisierten Cannabishandel im Mülheimer Stadtgarten in Köln beherrschten, den Getöteten, ein früheres und nunmehr für einen anderen Auftraggeber als Drogenverkäufer tätiges Mitglied ihrer Gruppe, in der Nacht des 10. März 2024 auf die Mülheimer Insel zwischen dem Rhein und dem Mülheimer Hafen. Dort stach einer der beiden Angeklagten dem Getöteten gemäß dem gemeinsamen Tatplan mehrfach in die Brust, während der andere Angeklagte den Getöteten mittels Vorhalts einer Schrotflinte von der Gegenwehr abhielt. Beide zur Tötung entschlossenen Angeklagten wollten den Getöteten für dessen von ihnen so empfundenen Ungehorsam bestrafen, Vergeltung üben und gegenüber dem neuen Auftraggeber des Getöteten ihre Macht demonstrieren. Der Getötete verstarb aufgrund des Blutverlusts nach innen und einem Funktionsversagen des Atmungssystems. Der dritte Angeklagte hatte die Entführung und spätere Verletzung des Getöteten erleichtert, indem er den beiden anderen Angeklagten eine zum Transport der Schrotflinte verwendete Sporttasche abgenommen hatte. Dass er auch an dem Mord und der Freiheitsberaubung mit Todesfolge beteiligt war, vermochte das Landgericht nicht festzustellen.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilung gerichteten Revisionen der drei Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Landgericht Köln - Urteil vom 18. Dezember 2024 - 104 Ks 42/24 (91 Js 11/24)

Karlsruhe, den 20. August 2025

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