Der Bundesgerichtshof

Vollendeter Mord durch tödliche Messerattacke gegen Ex-Frau auf der A 7

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 03.09.2025

Nr. 164/2025

Nr.164/2025

Beschluss vom 12. August 2025 – 5 StR 688/24

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg vom 26. März 2024 mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte des Mordes schuldig ist. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes (aus niedrigen Beweggründen) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Körperverletzung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hasste der Angeklagte seine geschiedene Ehefrau, nachdem sie sich wegen mehrfacher Gewalttätigkeiten von ihm getrennt hatte, in ein Frauenhaus gezogen war und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zugesprochen bekommen hatte. Als er ihr vorspiegelte, er wolle sich mit ihr versöhnen und die Ehe fortsetzen, kehrte sie gegen behördlichen Rat zu ihm zurück. Tatsächlich plante er ihren Tod, auch weil der Vater Druck ausgeübt hatte, die Frau "aus dem Weg zu schaffen". Auf einer vorgeblich eine Auswanderung vorbereitenden Autofahrt von Aarhus Richtung Polen griff er sie anlässlich einer nächtlichen Umladung von Gepäck wegen eines Problems an dem zunächst genutzten Fahrzeug auf einem Großparkplatz in Flensburg mit einem hierfür bereitliegenden Messer mit Tötungsabsicht an. Schon zuvor hatte er Hacke und Spaten gekauft, um die Leiche anschließend vergraben zu können. Grund dieses Angriffs in einer von Anliegern und Parkenden frequentierten Gegend mit hohem Entdeckungsrisiko war, dass die Geschädigte misstrauisch geworden war.

Nachdem er ihr zahlreiche stark blutende Messerstiche zugefügt hatte, fuhr er, um nicht entdeckt zu werden, auf die Autobahn A 7. Dort hielt er in den frühen Morgenstunden auf einem Standstreifen der Autobahn an und setzte seine Messerangriffe gegen die inzwischen auf die Rückbank geflohene Geschädigte fort. Insgesamt brachte er ihr mindestens 40 Messerstiche bei, die lebensgefährlich waren und stark bluteten; schon hieran wäre sie ohne ärztliche Versorgung gestorben. In Panik floh die Verletzte über die hintere Tür auf der Fahrerseite - von der anderen Seite wurde sie vom Angeklagten weiterhin mit Tötungsabsicht angegriffen - auf die Fahrbahn. Dort wurde sie von einem LKW erfasst, tödlich verletzt und auf den Seitenstreifen der Autobahn geschleudert. Der blutüberströmte Angeklagte wurde kurze Zeit später am Tatort festgenommen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Allerdings hat der Bundesgerichtshof auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Schuldspruch auf vollendeten Mord geändert. Anders als vom Landgericht angenommen handelte es sich bei dem zum sofortigen Tode führenden LKW-Unfall um eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf, für die der Angeklagte einzustehen hat. Das Urteil des Landgerichts ist mit dieser Maßgabe rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Flensburg - Urteil vom 26. März 2024 - I Ks 106 Js 27046/21

Die maßgebliche Vorschrift des StGB lautet:

§ 211 Mord

(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2)Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 3. September 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 12.8.2025 - 5 StR 688/24 -