Verurteilungen wegen gewaltsamen Angriffs vor Methadonausgabestelle in Moers rechtskräftig
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 22.09.2025
Nr. 173/2025
Beschluss vom 19. August 2025 – 3 StR 167/25
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der drei Angeklagten gegen ein Urteil der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers unter geringfügiger Änderung des Urteils verworfen. Das Landgericht hatte die Angeklagten im Wesentlichen wegen gefährlicher Körperverletzungen zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen griffen die jugendlichen Angeklagten aufgrund eines gemeinsam spontan gefassten Plans zwei sich vor einer Methadonausgabestelle in Moers aufhaltende Männer an. Einer der Angeklagten besprühte diese mit Pfefferspray, schlug auf sie mehrfach erheblich ein und versetzte ihnen Tritte. Unter anderem trat er den beiden zeitweilig am Boden liegenden Geschädigten gegen den Kopf, einmal "wie ein Fußballspieler bei einem Elfmeterschuss", ein andermal aus dem Lauf. Ein weiterer Angeklagter fertigte von dem Geschehen eine Videoaufnahme, um diese über das Internet "viral" zu verbreiten und mit den Taten zu prahlen. Einer der Geschädigten verstarb rund zwei Wochen später. Ob die Angeklagten ihm die zum Tod beitragenden Frakturen beibrachten oder er sich diese anderweitig zugezogen hatte, hat die Jugendkammer nicht sicher festgestellt.
Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen hat lediglich zu einer abweichenden konkurrenzrechtlichen Bewertung der ineinander übergehenden Taten geführt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil daher selbst entsprechend geändert. Es ist damit insgesamt rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Kleve - Auswärtige Strafkammer in Moers - Urteil vom 6. Dezember 2024 - 220 KLs 5/24 (507 Js 167/24)
Karlsruhe, den 22. September 2025
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