Der Bundesgerichtshof

Verkündungstermin am 12. März 2021, 9.00 Uhr, in Sachen V ZR 33/19 (Ersatz „fiktiver“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?) (Verhandlungstermin: 13.03.2020, 26.2.2021)

Datum: 12.03.2021
Akkreditierungsschluss: 11.03.2021 10:00 Uhr
Kameraöffentlichkeit: Ja

Der V. Zivilsenat setzt die mündliche Verhandlung in dieser Sache fort, nachdem der VII. Zivilsenat die an ihn gerichtete Anfrage (Beschluss vom 13. März 2020, V ZR 33/19, veröffentlicht auf der Homepage unter "Entscheidungen") beantwortet hat (Beschluss vom 8. Oktober 2020 - VII ARZ 1/20, ebenfalls veröffentlicht auf der Homepage unter "Entscheidungen"). Siehe hierzu auch Pressemitteilungen Nr. 155/19 und Nr. 30/20.

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